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Foto: Stadt Neuruppin

Kulturförderung 2026: Stadt Neuruppin lädt zur Antragstellung ein

22.08.2025 | Onlineredaktion

Die Stadt Neuruppin ruft Kulturschaffende auf, ihre Projekte für die Kulturförderung einzureichen. Bewerbungen sind bis zum 30. September 2025 möglich.

Künstlerinnen und Künstler, Vereine, Initiativen und weitere Kulturakteure sind aufgerufen, ihre Anträge auf Förderung nach den aktuellen Kulturförderrichtlinien der Fontanestadt Neuruppin einzureichen. Die Frist läuft bis zum 30. September 2025. Zuständig ist das Amt für Kultur und Tourismus der Stadtverwaltung Neuruppin.

Was wird gefördert?
Es stehen zwei verschiedene Förderarten zur Verfügung:
Mit der einjährigen Projektförderung werden kulturelle Veranstaltungen, Kurse, Workshops, einmalige Projektvorhaben und ähnliches gefördert.
Bei der dreijährigen Basisförderung wird die Durchführung von regelmäßig stattfindenden kulturellen Veranstaltungsformaten sowie Kosten, die den laufenden Kulturbetrieb sichern, bezuschusst.
Es können Anträge aus allen kulturellen und kreativen Bereichen wie bildende und darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film usw. gestellt werden.

Wer ist antragsberechtigt?
Eine Förderung beantragen können Vereine, Initiativen, öffentliche Institutionen und Organisationen, Personengruppen und auch Einzelpersonen.

Wie hoch ist die Fördersumme?
Für beide Bereiche stehen, den Beschluss über den Haushalt 2026 im Dezember 2025 vorausgesetzt, jeweils insgesamt 27.000 € zur Verfügung. Für einen Antrag nach der Basisförderung beträgt die maximale Fördersumme 9.000 €, für einen Antrag nach der Projektförderung liegt diese bei 13.500 €. Es können jeweils maximal 50% der Gesamtausgaben einer Maßnahme bezuschusst werden. Für Mikroprojekte mit unter 1.000 € Gesamtkosten gelten vereinfachte Regeln: Für diese ist eine Vollfinanzierung möglich.

Wie kann die Kulturförderung beantragt werden?
Alle Informationen rund um die Kulturförderung werden unter https://www.neuruppin-erleben.de/kulturfoerderung bereitgestellt. Hier finden Sie die Antragsformulare und auch ein Merkblatt als Ausfüllhilfe des Formulars. Auch die aktuellen Kulturförderrichtlinien und die Nebenbestimmungen können Sie sich hier herunterladen.

Wer hilft bei Fragen zur Antragstellung?
Bei Fragen rund um die Kulturförderung und speziell zur Antragstellung hilft das Amt für Kultur und Tourismus gerne. Bitte melden Sie sich unter sonja.linde@stadtneuruppin.de oder 03391 355-681. Außerdem wird eine Sprechstunde zur Förderberatung angeboten.