
Foto: Marten Körner
Stadt Neuruppin fördert Kulturangebot: Neue vergünstigte Mietkonditionen im Kulturhaus für gemeinnützige Initiativen
12.03.2026
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Die Stadt Neuruppin unterstützt seit Anfang 2026 mit einer neuen Entgeltordnung das Kulturangebot und erleichtert gemeinnützigen Vereinen und Institutionen den Zugang zum Kulturhaus. Von Montag bis Donnerstag profitieren diese von einer um 50 Prozent reduzierten Grundmiete.
Neue Entgeltordnung stärkt kulturelles Engagement
Bereits im Oktober 2025 hat die Stadtverordnetenversammlung Neuruppin eine neue Entgeltordnung für das Kulturhaus beschlossen. Damit wird das Ehrenamt gestärkt und das Kulturangebot in der Fontanestadt gezielt gefördert.
Vergünstigte Mietkonditionen für gemeinnützige Initiativen
Seit Anfang 2026 bietet die Stadt Neuruppin nachgewiesen gemeinnützigen Vereinen und Institutionen die Möglichkeit, das Kulturhaus Neuruppin von Montag bis Donnerstag zu vergünstigten Konditionen zu nutzen. Die Grundmiete ist dann um 50 Prozent reduziert:
- Kurzmiete für drei Stunden: 456,72 € statt 913,44 €
- Miete für 20 Stunden: 768,12 € statt 1.536,24 €
Zugang und Vielfalt werden erweitert
Kulturakteuren und gemeinnützigen Körperschaften – egal ob groß oder klein – soll der Zugang zu einer Institution wie dem Kulturhaus damit erleichtert werden. Zudem können auf diese Weise auch neue Zielgruppen und Vertragspartner erreicht werden. Dies hat nicht nur einen positiven Effekt auf die Auslastung des Kulturhauses an den bisher weniger stark gebuchten Wochentagen Montag bis Donnerstag, sondern bereichert auch das Kultur- und Veranstaltungsangebot der Fontanestadt Neuruppin.
Einladung zum Mitmachen
Gemeinnützige Initiativen sind herzlich eingeladen, das Angebot der Stadt Neuruppin zu nutzen und das Kulturhaus als Ort der Begegnung aktiv mitzugestalten.
Quelle: Fontanestadt Neuruppin


